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Rechtsanwälte Bottrop

Arbeitsrecht

Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber tarifvertraglich einen Anspruch auf Mehrurlaub, der über den unionsrechtlich gesetzten Urlaubsanspruch hinausgeht, so können sie auch vom Gesetz abweichende Verfallfristen für den Mehrurlaub vereinbaren.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011
Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen können ein Vermittlungshonorar für sich beanspruchen, wenn der Leiharbeitnehmer in dem Betrieb des Arbeitgebers eine Festanstellung bekommt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.11.2011
Bei der Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs aufgrund mangelnder Erfolgsausichten eines beabsichtigten Rechtsbehelfs, muss die Ablehnung nicht so umfassend begründet werden, als wenn über einen eingelegten Rechtsbehelf tatsächlich entschieden worden wäre.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2012
Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Einsichtnahme in die Dateien des Betriebsrates.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2012
Ein Arbeitgeber muss den Beriebsrat nicht über die Höhe des Verdienstes von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern informieren.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.06.2011
Bei der Beantragung von Teilzeitarbeit ist der Arbeitnehmer nicht an das vertraglich vereinbarte Modell der Arbeitszeitverteilung gebunden.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2011
Die Vorschriften über den Betriebsübergang sind auch anwendbar, wenn ein Betrieb von Deutschland in das grenznahe Auslang verlagert wird.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2011
Ein Arbeitgeber ist befugt die Kündigungsbefugnis von Arbeitnehmern auf einen Bevollmächtigten zu übertragen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011
Eine Begrenzung des Übertragungszeitraums für Urlaub, den der Arbeitnehmer aufgrund andauernder Arbeitsunfähigkeit im Bezugszeitraum nicht nehmen konnte, ist zulässig, solange der Übertragungszeitraum deutlich länger ist, als der Bezugszeitraum.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011
Die Pflicht des Arbeitnehmers eine Erkrankung unmittelbar und unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden, besteht unabhängig von der Pflicht zur Beibringung eines ärztlichen Attests.
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 18.01.2011

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