Rechtsprechung

Anfang | << | 35 36 37 38 39 [40] 41 42 43 44 45 | >> | Ende

Ein Autofahrer, der trotz gelegentlichem Haschischkonsum keine Ausfallerscheinungen zeigt und der keine anderen Drogen konsumiert, darf seinen Führerschein behalten.
Ohne Haftpflichtversicherung haftet grundsätzlich der Fahrer für Schäden - auch wenn es sich nicht um sein Fahrzeug handelt und er deswegen von einer ordnungsgemäßen Versicherung ausging.
Wer seinen Zündschlüssel beim Aussteigen stecken lässt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig und damit versicherungsschädlich.
Beim Überholen eines Müllfahrzeugs am Straßenrand ist wie bei Bussen ein Abstand von zwei Metern oder Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Das Handyverbot beim Fahren umfasst nicht nur das Telefonieren, sondern auch sonstige Tätigkeiten.
Zu schnelles Fahren kann sich bei einem fremdverschuldeten Unfall anspruchsmindernd auswirken.
Überholen bei unklarer Verkehrslage ist ein grob fahrlässiges Fahrmanöver und verpflichtet im Zweifel zum Schadensersatz.
Der Bundesrat hat einer umfangreichen Änderung des Bußgeldkatalogs zugestimmt.
Erleidet ein Verkehrsteilnehmer durch Kollision mit einem Räumfahrzeug einen Schaden, kann ihm unter Umständen der gesamte Schaden auferlegt werden.
Kommunen fehlt für ein generelles Abstellverbot für Fahrräder die Rechtsgrundlage, wenn keine konkrete Gefährdung vorliegt.
 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

 0 20 41 - 7 66 94 26