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Rechtsanwälte Bottrop

Arbeitsrecht

Eine Versetzungsklausel in einem Arbeitsvertrag ist nur dann wirksam, wenn sie die Versetzung auf einen gleichwertigen Job vorsieht.
Ein Arbeitsverhältnis kann im unmittelbaren Anschluss an eine vorherige Ausbildung nur einmal mit der Begründung des erleichterten Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung befristet werden.
Arbeitgeber verstoßen nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, wenn sie älteren Arbeitnehmern eine geringere Abfindung als jüngeren Arbeitnehmern zahlen.
Durch eine Zusage des Vorgesetzten kann der Urlaubsanspruch auch über den in einem Tarifvertrag vorgesehenen Verfallstag hinaus geltend gemacht werden.
Ein Arbeitnehmer kann nicht nachträglich Kündigungsschutzklage erheben, wenn er die Kündigung aus Unachtsamkeit weggeworfen und nur deshalb die Frist versäumt hat.
Ein nachträglich schriftlich abgefasster Arbeitsvertrag kann zumindest dann eine wirksame Befristung enthalten, wenn er von der vorherigen mündlichen Vereinbarung wesentlich abweicht.
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen auch weiterhin mit 68 Jahren in den Ruhestand gehen.
Ein Arbeitgeber verhält sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Wunsch nach der möglichen Aufstockung auf eine Vollzeitstelle nicht nachkommt.
Eine Gewerkschaft haftet für fehlerhafte Rechtsberatung und Prozessvertretung wie ein Rechtsanwalt.
Wiederholte Unhöflichkeiten des Vorgesetzten sind für sich gesehen noch kein Mobbing.

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Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

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Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

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