Rechtsanwälte Bottrop

Unhöflichkeit ist kein Mobbing

Wiederholte Unhöflichkeiten des Vorgesetzten sind für sich gesehen noch kein Mobbing.

Wer sich von seinem Vorgesetzten wiederholt Unhöflichkeiten gefallen lassen muss, kann von diesem allein deshalb noch nicht Schadensersatz wegen Mobbings verlangen. Die Erteilung von Weisungen in militärisch anmutender Weise sowie schroffe Formen der Kritik stellen nach Ansicht des Frankfurter Arbeitsgerichts zwar unzweifelhaft ein unhöfliches Auftreten dar. Mobbing erfordere allerdings den Nachweis einer gezielten und auf die Schädigung des Betroffenen gerichteten Vorgehensweise. Dies kann aber bei bloßem unhöflichem und rauerem Auftreten auch gegenüber sensibleren Mitarbeitern nicht ohne Weiteres angenommen werden.

 
[mmk]

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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