E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Steuerliche Förderung von Rußpartikelfiltern und rückwirkende Änderung der Kfz-Steuer

Die lange diskutierte steuerliche Förderung für den nachträglichen Einbau eines Rußpartikelfilters ist jetzt Gesetz. Unterdessen hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das Finanzamt eine fälschlicherweise zu niedrig festgesetzte Steuer auch nachträgli

Nach langer Diskussion haben am 1. März 2007 der Bundestag und am 9. März 2007 der Bundesrat die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüstetem umweltfreundlichen Rußpartikelfilter beschlossen. Das Bund-Länder-Konzept sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 vor. Die Regelung gilt für Diesel-Pkw, die bis 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen worden sind.

Der Betrag von 330 Euro wird mit der Kfz-Steuer verrechnet. Die Förderung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen durch Meldung der Kfz-Zulassungsstellen an die Finanzämter nachgewiesen werden. Ein Autofahrer, der nicht nachrüstet oder ein Neufahrzeug nutzt, das den zukünftigen Grenzwert nicht einhält, muss vom 1. April 2007 an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 cm³ Hubraum zahlen.

Und sollte das Finanzamt die Steuer aus Versehen zu niedrig ansetzen, so hat der Bundesfinanzhof jetzt entschieden, dass die aufgrund einer falschen Schadstoffkennziffer zu niedrig festgesetzte Kfz-Steuer rückwirkend neu festgesetzt werden kann. Rechtsgrundlage für die Neufestsetzung ist die Abgabenordnung: Die in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsbehörde getroffenen Feststellungen zu den Schadstoffemissionen eines Kfz stellen einen Grundlagenbescheid dar, an den das Finanzamt bei der Festsetzung der Kfz-Steuer gebunden ist.

Kommt es dabei zu einem Fehler und wendet das Finanzamt einen falschen Schadstoffschlüssel an, so ist das Finanzamt verpflichtet, den bereits bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist zu ändern. Die Kfz-Steuer kann dann rückwirkend neu festgesetzt werden.

 
[mmk]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de