Rechtsanwälte Bottrop

Fahren ohne Führerschein

Die Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt voraus, dass die vorherige Entziehung des Führerscheins formell rechtmäßig gewesen ist.

Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis kann sich nur derjenige strafbar machen, dem der Führerschein auch ordnungsgemäß entzogen worden ist. Das Oberlandesgericht Celle stellte dazu klar, dass es zwar nicht auf die sachliche Richtigkeit der Entziehungsentscheidung ankommt, also ob die Begründung für den Entzug des Führerscheins wirklich zutreffend ist. Die Entziehungsentscheidung selbst muss dem Betroffenen gegenüber aber unter anderem richtig bekannt gegeben worden sein. Ist das nicht der Fall, dann ist auch das weitere Fahren eines Fahrzeugs keine Straftat.

 
[mmk]

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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