Rechtsprechung

Wie unterscheidet sich ein Sachmangel am Gebrauchtwagen vom gewöhnlichen Verschleiß?

Der übermäßig verstopfte Rußpartikelfilter eines Gebrauchtwagens stellt einen Sachmangel da.

Der Gebrauchtwagenkäufer kann dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn bei dem Gebrauchtwagen technische Defekte vorliegen, die bei vergleichbaren Fahrzeugen nicht üblich sind. Ein Sachmangel kann auch in Form einer übermäßigen Verschleißanfälligkeit vorliegen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Pumpe-Düse-Injektoren im Partikelfilter defekt sind, was zu einer übermäßigen Rußablagerung führt.
 
OLG Hamm, Urteil OLG Hamm 28 U 89 16 vom 11.05.2017
Normen: BGB § 434
[bns]
 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

 0 20 41 - 7 66 94 26