E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen auf der Autobahn nur bei typischen Geschehensabläufen

Bei Auffahrunfällen auf der Autobahn kann grundsätzlich ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des Auffahrenden angenommen werden, wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht.

Demnach lässt sich nur bei einem typischen Auffahrunfall bzw. Geschehensablauf darauf schließen, dass ein zu schnelles Fahren und mangelnde Aufmerksamkeit bzw. ein zu geringer Sicherheitsabstand des Hintermanns für den Unfall ursächlich ist.
Für die Annahme eines typischen Auffahrunfalls ist zudem Voraussetzung, dass sich der Vordermann schon eine gewisse Zeit vor dem hinter ihm fahrenden Auto befand und der Hintermann ausreichend Zeit hatte einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten.
In dem vom BGH entschiedenen Fall ereignete sich der Auffahrunfall im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Überholvorgang kurz vor der Ausfahrt einer Autobahn, an welcher beide Parteien die Autobahn verlassen wollten. Es kam zu einem Schräganstoß beider Fahrzeuge.

Der BGH geht in diesem Fall von einer Situation aus, die keinen typischen Geschehensablauf mehr darstellt und sich grundlegend von einer Verkehrssituation unterscheidet, die auf ein Verschulden des Hintermanns schließen lässt. Insbesondere ein Überholvorgang 300m vor der Autobahnausfahrt und ein Schräganstoß beider Fahrzeuge sprechen gegen eine zu hohe Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit oder einen zu geringen Sicherheitsabstand des Hintermanns und damit gegen ein Verschulden des Auffahrenden, wobei ein Verschulden des Vordermanns genauso in Betracht gezogen werden muss. Insbesondere muss sich der Überholende gemäß der Straßenverkehrsordnung so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist und dem Hintermann nach dem Überholvorgang ausreichend Zeit bleibt einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VI ZR 15 10 vom 30.11.2010
Normen: §§ StVG 7, 17, 18; StVO § 4
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de