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Rechtsanwälte Bottrop

Pläne für eine große Rentenreform

Um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen, plant die Regierungskoalition die größte Reform der gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahrzehnten.

Im Rentensystem besteht wegen der demografischen Entwicklung dringender Reformbedarf. Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentner. In der Vergangenheit konnten Korrekturen das System nicht wirklich stabilisieren. Deshalb soll nun mit einer großen Reform das Rentensystem langfristig gesichert werden.

Die von der Regierungskoalition eingesetzte Alterssicherungskommission hat ihre Vorschläge für eine grundlegende Rentenreform nun vorgelegt und an die Bundesregierung übergeben. Die Koalitionspartner haben bereits angekündigt, die Vorschläge möglichst schnell und originalgetreu umsetzen zu wollen. Hier sind die wesentlichen Maßnahmen aus den 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission:

Die Kommission empfiehlt, kapitalgedeckte Elemente in der Alterssicherung zu stärken. Dazu soll die gesetzliche Rente um eine verpflichtende kapitalgedeckte Renten-Komponente, die "gesetzliche Kapitalrente", ergänzt werden, bei der individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahler eingerichtet werden. Empfohlen wird ein zusätzlicher Beitragssatz von 2 %, der von Beschäftigten und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte gezahlt wird. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Damit die Zusatzbelastung Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mit einem Schlag trifft, soll der Beitrag im ersten Jahr nur 0,5 % betragen und jährlich um 0,5 % steigen, bis das Ziel von 2,0 % erreicht ist.

Für Menschen, die bald in Rente gehen und deshalb wenig von der gesetzlichen Kapitalrente profitieren können, soll als Ausgleich eine Übergangsregelung bei der Rentenberechnung eingeführt werden. Die Kosten werden aus Steuermitteln finanziert.

Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 moderat an die steigende Lebenserwartung angepasst werden. Dabei sollen sich Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. Das würde nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes momentan bedeuten, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde.

Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren, ursprünglich bekannt als "Rente mit 63", abzuschaffen.

Weiterhin soll die Altersgrenze für die Frührente mit Abschlägen ("Rente für langjährig Versicherte" nach 35 Versicherungsjahren) von derzeit 63 auf 64 Jahre steigen. Danach wird sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben.

Die Altersgrenze bei der Altersteilzeit soll von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre steigen. Auch sie soll künftig an die Regelaltersgrenze gekoppelt werden. Die sogenannte "Altersteilzeit im Blockmodell" soll nicht mehr länger möglich sein.

Die Rentenentwicklung soll weiterhin an die Lohnentwicklung gekoppelt werden. Allerdings soll der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 wieder eingesetzt werden. Gleichzeitig läuft die bis 2031 befristete Haltelinie aus. Das heißt: Die Renten steigen zwar weiterhin, aber langsamer als die Löhne.

Auch Minijobs sollen ins Rentensystem voll einbezogen werden. Dazu soll ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus abgeschafft werden. Ausnahmen soll es nur noch für Schüler geben.

Schließlich empfiehlt die Kommission, den Kreis der Beitragszahler zu erweitern. Ab einem noch festzulegenden Stichtag sollen auch Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, ebenso Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente sowie Vorstände von Aktiengesellschaften. Wer bereits selbstständiger Unternehmer ist, ist von der Neuregelung nicht betroffen, denn die Pflicht soll ausschließlich für Existenzgründer gelten, die neu in die Selbstständigkeit starten.

 
[mmk]

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