Rechtsanwälte Bottrop

Keine Anrechnung auf Unfallrente als steuerfreie Einnahme

Eine Unfallrente darf als steuerfreies Einkommen nicht auf die vom Antragsteller begehrte Witwenrente angerechnet werden.


In dem vorliegenden Sachverhalt erhielt der Kläger neben der Altersrente in Höhe von 1000 Euro eine Unfallrente über 675 Euro. Nach dem Tod seiner Ehefrau beantragte er bei der Rentenversicherung eine Witwerrente, welche auch Bewilligt wurde. Eine Auszahlung erfolgte jedoch nicht. Begründet wurde dies mit dem Umstand, dass der Witwer durch die gemeinsame Veranlagung von Alters- und Unfallrente den geltenden Freibetrag überschreiten würde. Gegen diese Ansicht wandte er sich mit seiner Klage, welcher im Ergebnis Erfolg beschieden war.

Bei der Unfallrente handele es sich um steuerfreies Einkommen, welches nicht auf die erbetene Witwerrente angerechnet werden dürfte. Maßgebliches Argument für diese Ansicht sind nach der Auffassung der Richter neben dem Wortlaut der maßgeblichen Gesetzesnorm auch deren Entstehungsgeschichte. Ziel ihrer Schaffung sei es gerade gewesen, ein Gleichauf von Steuerrecht und Sozialrecht zu schaffen. Deshalb folgte das Gericht dem Begehren des Klägers und sprach ihm eine höhere Witwerrente zu.
 
Landessozialgericht Baden-Württemberg , Urteil LSG BW L 9 R 153 09 vom 25.01.2011
Normen: § 18a I SGB IV, § § EStG
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de