E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Wie Hund und Katz

Mieter können nicht bereits deshalb die Zustimmung des Vermieters zur Katzenhaltung verlangen, nur weil dieser einem anderen Mieter die Haltung eines Hundes erlaubt hat.

Soweit im Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters zur Haltung eines Haustiers vorgesehen ist, kann der Vermieter dem Grunde nach in jedem Fall neu und frei entscheiden. Er ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld insbesondere nicht dadurch gebunden, dass er gegenüber anderen Mietern bereits seine Zustimmung gegeben hat. Das Gericht wies die Klage eines Katzenfreunds ab, der angesichts der Zustimmung des Vermieters zur Haltung von Hunden gegenüber anderen Mietern auf das gleiche Recht für sich und seine Katze gepocht hat. Die Richter folgten dem nicht, da Hunde und Katzen nicht ohne weiteres miteinander vergleichbar sind und zum anderen der Vermieter nur zugestimmt hatte, nachdem die betreffenden Mieter, die sich bereits einen Hund gehalten haben, sonst nicht eingezogen wären.

Demgegenüber hielt das Amtsgericht Bremen in einer Entscheidung bereits die Klausel in einem Mietvertrag, wonach Tierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig ist, für unwirksam. Nach Ansicht der Bremer Richter schränke eine solche Klausel den Mieter in seinem vertragsmäßigen Gebrauch der gemieteten Wohnung unangemessen ein. Die Klage eines Mieters, der zwei Hunde und eine Katze in seiner gemieteten Wohnung halten wollte, hatte daher Erfolg. Trotzdem musste der Mieter sich von seinen Hunden trennen, weil sie durch andauerndes Gebell für eine ständige Lärmbelästigung sorgten, die auch schon abgemahnt worden war. Nur seine Katze durfte der Mieter am Ende behalten.

 
[mmk]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de