Rechtsprechung

Arbeitsmarktreform zugunsten von Existenzgründern

Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer sollen von den mit der aktuellen Steuerreform verquickten Arbeitsmarktreformen profitieren, insbesondere vom geänderten Kündigungsschutz.

Nach einer Marathonsitzung des Vermittlungsausschusses ist der Kündigungsschutz nun wieder da angelangt, wo er vor sechs Jahren schon einmal gewesen ist: Künftig gilt der verschärfte Kündigungsschutz erst für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern, bisher lag die Grenze bei mehr als 5 Mitarbeitern. Allerdings ist der veränderte Kündigungsschutz auf Neueinstellungen begrenzt, für bereits angestellte Mitarbeiter gilt die alte Rechtslage weiter.

Auch wenn diese Änderung sicher nicht sofort zu einer großen Welle von Neueinstellungen führt, so schafft sie doch die Grundlage für eine flexiblere Personalplanung bei Existenzgründern und Kleinunternehmern, sobald eine echte Konjunkturerholung kommt. Weitere Beschlüsse betreffen die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, für die zukünftig die Kommunen zuständig sind, wenn sie dies wünschen, andernfalls die Bundesanstalt für Arbeit. Sowohl die Zumutbarkeitsregeln für Langzeitarbeitslose als auch mögliche Änderungen beim Tarifrecht wurden verworfen. Damit ist Langzeitarbeitslosen nun jede legale Arbeit zumutbar, während beim Tarifrecht lediglich eine Protokollerklärung beschlossen wurde, die die Tarifpartner auffordert, innerhalb eines Jahres eine freiwillige Regelung zu finden.

 
[mmk]
 

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