E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Zur beamtenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Teilzeitbeschäftigung

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Rahmen der beamtenrechtlichen Höchstaltersgrenzen für eine Verbeamtung ist bei gleichzeitiger Ausübung einer Teilzeitstelle nur ausnahmsweise möglich.


Grundsätzlich sind Kindererziehungszeiten bei den Altersgrenzen für eine Verbeamtung zu berücksichtigen. Wie es sich aber verhält, wenn parallel zur Kinderbetreuung eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, hatte jüngst das Verwaltungsgericht in Aachen zu klären. Hintergrund des Verfahrens war die Klage einer zweifachen Mutter, der die Anrechnung der Kindererziehungszeiten mit dem Hinweis auf die gleichzeitig von ihr ausgeübte Teilzeitbeschäftigung verweigert wurde.

Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei gleichzeitiger Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung in der Regel nicht mehr möglich ist. Denn bei einer solchen Konstellation kann man üblicherweise nicht mehr davon ausgehen, dass der Bewerber überwiegend die Kinder betreut hat.

Vorliegend war der Sachverhalt jedoch anders, da die Bewerberin besondere Arbeitsbedingungen hatte. So verfügte sie über einen heimischen Telearbeitsplatz und betreute u.a. Projekte in Asien und Kanada. So war es ihr oftmals möglich, in den frühen Morgenstunden oder den späten Abendstunden zu arbeiten, so das genug Raum für die Kindererziehung blieb. Somit hatte eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten trotz der Teilzeitbeschäftigung ausnahmsweise zu erfolgen.
 
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil VG AC 1 K 1555 13 vom 22.01.2015
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de