E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Kein Versicherungsschutz bei unternehmerähnlicher Tätigkeit für Verwandte

Wer für Verwandte in einer unternehmerähnlichen Weise tätig wird und einen Unfall erleidet, kann sich nicht auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung berufenDenn diese greift nur, wenn jemand wie ein abhängig Beschäftigter tätig wird, so das Hessische Landessozialgericht.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt führte ein Mann unentgeltlich Reinigungsarbeiten an der Aussenfassade einer Immobilie seiner Schwester durch, stürzte dabei und erlitt hierdurch schwerste Verletzungen. Vor diesem Hintergrund begehrte er den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, welche einen Versicherungsfall jedoch verneinte.

Diese Auffassung teilend, führte das Gericht aus, dass der Gebäudereiniger nicht arbeitnehmerähnlich tätig gewesen sei. Denn seine Schwester war ihm gegenüber nicht weisungsbefugt, was aber Voraussetzung einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit ist. Vielmehr bot er die Reinigungsarbeiten selbst an, brachte sein eigenes Werkzeug mit und hatte auch keine Vorgaben im Hinblick auf die Verrichtung der Arbeiten. Vor diesem Hintergrund war die Tätigkeit als unternehmerähnliche Tätigkeit einzustufen, bei welcher der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht besteht.
 
Landessozialgericht Hessen, Urteil LSG HE L 3 U 26 11 vom 18.06.2013
Normen: §§ 2, 7, 8 SGB VII
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de