E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Fristlose Kündigung auch während der Freistellung möglich

Eine vereinbarte Freistellung bei vollen Bezügen verhindert nicht, dass der Arbeitgeber dem Angestellten bei einer schweren Pflichtverletzung unmittelbar vor Freistellungsbeginn fristlos kündigen kann.


Vorliegend hatte ein Bankmitarbeiter die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2010 mit seinem Arbeitgeber vereinbart. Ab dem ersten Juni 2010 sollte er bei vollen Bezügen freigestellt werden. Unmittelbar vor diesem Termin schickte er zum Teil dem Bankgeheimnis unterliegende Kundendaten an seine private Mailadresse. Als die Bank von diesem Umstand erfuhr kündigte sie ihm fristlos.

Das Gericht wies darauf hin, dass Voraussetzung einer solchen Kündigung regelmäßig eine negative Prognose für die zukünftige Zusammenarbeit ist. Vorliegend war aber keine Wiederholungsgefahr gegeben, zumal der Mitarbeiter freigestellt war. Trotz dieses Umstands ist der Bank in Anbetracht der Schwere der Verfehlung ein weiteres Festhalten an dem Arbeitsvertrag und eine Fortzahlung der Bezüge nicht zumutbar, da die Handlung des Angestellten schon fast so schwer wiegt wie eine Straftat zu Lasten des Arbeitgebers. Die Kündigung war somit berechtigt.
 
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil LAG HE 7 Sa 248 11 vom 29.08.2011
Normen: § 626 BGB
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de