Ein solches Verhalten der Arbeitnehmerin belastet das Vertrauensverhältnis zu ihrem Arbeitgeber derart stark, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist für den Arbeitgeber unzumutbar ist.
Demnach hätte die Angestellte zumindest vorher das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen müssen.