E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Zurückweisung einer Kündigung bei mangelnder Offenlegung einer Kündigungsbefugnis des Bevollmächtigten

Ein Arbeitgeber ist befugt die Kündigungsbefugnis von Arbeitnehmern auf einen Bevollmächtigten zu übertragen.

Die Mitarbeiter müssen jedoch von der Kündigungsbefugnis eines Bevollmächtigten in Kenntnis gesetzt werden. Die Übertragung einer Funktion auf bestimmte Mitarbeiter, die üblicherweise die Befugnis zur Kündigung anderer Mitarbeiter mit sich bringt, genügt für ein Inkenntnissetzten jedoch nicht, wenn eine Funktionsübertragung aufgrund der Stellung des Bevollmächtigten im Betrieb nicht ersichtlich ist und auch keine sonstigen Bekanntmachungen erfolgen.
Eine namentliche Nennung im Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich, jedoch muss der Mitarbeiter eine zumutbare Möglichkeit haben, zu erfahren, welcher Bevollmächtigte ihm gegenüber zur Kündigung befugt ist.

Wird ein Mitarbeiter über die Befugnis eines Dritten, die Kündigung vorzunehmen, nicht ausreichend in Kenntnis gesetzt, so kann er eine erfolgte Kündigung zurückweisen, wenn nicht eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird. Dies gilt nicht, wenn der betreffenden Mitarbeiter ausreichend über die Kündigungsbefugnis in Kenntnis gesetzt wurde.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 6 AZR 727 09 vom 14.04.2011
Normen: BGB § 174
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de