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Klage gegen Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Sofern Sie durch pflichtwidriges Verhalten eine Abmahnung selbst provoziert haben, ist die Sachlage recht überschaubar – dann sollten Sie Ihr Verhalten überdenken. Sind Sie sich hingegen guten Gewissens keiner Schuld bewusst, sollten Sie zumindest eine Gegendarstellung zur Personalakte reichen. Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat, sollten Sie auch zu dem Betriebsrat Kontakt aufnehmen. Bevor Sie allerdings überstürzt handeln, lassen Sie sich von einem im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt beraten.

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung nicht tun sollten!

Da in vielen Fällen die Übergabe der schriftlichen Abmahnung mit einem Gespräch kombiniert wird, ist der Anreiz verständlicherweise groß, sich direkt zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Genau das sollten Sie aber nicht tun. Nehmen Sie das Schriftstück entgegen, hören Sie zu, vermeiden Sie es aber, sich umgehend zu rechtfertigen. Auch eine schriftliche Stellungnahme zu den Vorwürfen sollten Sie nicht übereilt einreichen. Bestätigen Sie aber genauso wenig die Richtigkeit der Vorwürfe!

Eine angemessene und zielführende Gegenreaktion (ggf. bis hin zur Klage gegen eine Abmahnung) will wohlüberlegt sein. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bottrop helfe ich Ihnen bei der richtigen Vorgehensweise.

Tätigkeiten- oder Gedächtnisprotokolle können helfen

Wenn Sie abgemahnt wurden, mit der Begründung einer nicht termingerechten Erledigung zugewiesener Arbeitsaufträge, kann das mitunter an tatsächlicher Arbeitsüberlastung gelegen haben. Diese konkret nachzuweisen ist oft etwas anspruchsvoller, insb. wenn das Ereignis schon längere Zeit zurückliegt. Protokollieren Sie daher Tätigkeiten und/oder erarbeiten Sie Gedächtnisprotokolle und gehen Sie diese mit Kollegen durch. Waren beispielsweise wegen vorübergehenden Personalengpässen mehr Aufgaben zu bewältigen als üblich? Mit relativ detaillierten Protokollen haben Sie wesentlich bessere Argumentationsgrundlagen gegen vermeintlich schlechte oder nicht erledigte Arbeitsanweisungen.

Prüfung der Abmahnung beim Anwalt aus Bottrop

Sie erhalten einen zeitnahen Beratungstermin. Zu dem Termin bringen Sie bitte Ihren Arbeitsvertrag und die Abmahnung mit. Ich prüfe Ihre Ansprüche anhand der Unterlagen. Anschließend erläutere ich Ihnen Ihre Ansprüche, etwa eine Gegendarstellung oder das Entfernen der Abmahnung aus der Personalakte. Wir sprechen über die Möglichkeit einer außergerichtlichen Geltendmachung oder die sofortige Klageeinreichung beim Arbeitsgericht.

Mit meiner Hilfe entscheiden Sie sich für den sinnvollsten Weg. Ich übernehme die weitere Korrespondenz mit dem Arbeitgeber oder reiche die Klage ein. Parallel hierzu regele ich die Abwicklung des Rechtsschutzfalles mit der Rechtsschutzversicherung. Erst, wenn Ihre berechtigten Ansprüche erfüllt sind, endet meine Tätigkeit.

Jetzt Kontakt aufnehmen! – Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bottrop

Möchten Sie sich wegen einer Abmahnung beraten lassen und z. B. eine Gegendarstellung formulieren lassen? Oft müssen viele Feinheiten im jeweiligen Einzelfall berücksichtigt werden, sodass Sie gut daran tun, sich zeitnah an einen Rechtsanwalt zu wenden. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sind mir gerade die typischen Kernthemen wie Abmahnung und Kündigung besonders geläufig. Schreiben Sie mir eine Mail an die info@kanzlei-metzlaff.de, rufen Sie mich an unter der 0 20 41 - 7 65 87 16. Gerne begrüße ich Sie in den Räumlichkeiten meiner Kanzlei in Bottrop.

 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

 0 20 41 - 7 66 94 26